Worum geht es bei einem Nachteilsausgleich im Gymnasium?

Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist es, die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern, die mit einer Teilleistungsstörung oder Behinderung leben, zu kompensieren. Dabei geht es nicht darum, Anforderungen, also Lernziele, herunterzusetzen, sondern die Unterrichts- und Prüfungsbedingungen so anzupassen, dass die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht diskriminiert werden.

Wer bekommt einen Nachteilsausgleich?

Einen Nachteilsausgleich im Gymnasium bekommen diejenigen Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Behinderung im Sinne des Gesetzes festgestellt worden ist, die zu einer funktionellen Beeinträchtigung im Schulalltag des Gymnasiums führt. Das kann eine Lese-Rechtschreibstörung, eine Dyskalkulie, eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, eine Autismus-Spektrum-Störung oder auch eine Seh- oder Hörbehinderung sein (die Aufzählung ist nicht abschliessend).

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